- Abnehmerbindungen
-
Abnehmerbindungen,Wettbewerbsrecht: vertraglich abgesicherte Bindung der absatzpolitischen Handlungsfreiheit von Groß- oder Einzelhändlern durch den Hersteller, z. B. durch Preisbindungen, Ausschließlichkeitsbindungen, Vertriebsbindungen. Es gelten hierbei die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 17, 18, 26 Absatz 2).
Universal-Lexikon. 2012.